TECHNISCHES GEBÄUDEMANAGEMEN (TGM)

Um eine erfolgreiche Immobilienverwaltung sicherzustellen, sind drei zentrale Bereiche von entscheidender Bedeutung:

  • Das kaufmännische Immobilienmanagement
  • Das technisches Gebäudemanagement
  • Das Vermietungsmanagement

Das Technisches Gebäudemanagement / die technischen Gebäudeverwaltung umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten, die darauf abzielen, den ordnungsgemäßen Betrieb der technischen Systeme und Anlagen eines Gebäudes sicherzustellen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit anderen Bereichen wie dem Verwaltungsmanagement und dem Facility Management.

  

Hier sind einige typische Serviceleistungen des technischen Gebäudemanagement (TGM)

Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch weitere kostenpflichtige individuell zu vereinbarende Zusatzleistungen an.

Serviceleistungen der technischen Gebäudeverwaltung:

Übersicht: Maßnahmen und Geltungsbereich am Gemeinschaftseigentum und erforderliche Zustimmung

Analyse des Ist-Zustands & Budgetplanung

Für eine Analyse des Ist-Zustands & Budgetplanung ist eine gründliche Untersuchung des Gebäudes erforderlich, um den aktuellen Zustand und eventuelle Schwachstellen zu identifizieren, erfassen, auszuwerten und eine langfristige Strategie zu entwickeln um die langfristige Rentabilität des Gebäudes zu verbessern und der Wert des Gebäudes zu erhalten.


Störungsbehebung und Reparatur:

Im Falle von Störungen oder Ausfällen technischer Anlagen ist es die Aufgabe der technischen Gebäudeverwaltung, diese schnellstmöglich zu identifizieren und zu beheben. Dies beinhaltet die Koordination des Reparaturteams oder die Beauftragung externer Dienstleister, um die notwendigen Reparaturen durchzuführen.


Instandhaltung + Instandsetzung        (§ 21 Abs. 5 Nr. 2 WEGesetz)

Die technische Gebäudeverwaltung ist für die regelmäßige Überwachung, Wartung und Instandhaltung der technischen Anlagen im Gebäude verantwortlich.

 

Dies umfasst Reparatur des Bestands / Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Auflagen z.B. Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen (HLK), Sanitäranlagen, Elektroinstallationen, Aufzüge, Brandschutzsysteme und andere technische Einrichtungen.


Modernisierende Instandsetzung        (§ 22 Abs. 3 WEGesetz)

Die technische Gebäudeverwaltung übernimmt die Verwaltung der Bestandsverbesserung bei Reparaturanlass + Amortisation.

 

Hierzu gehören Serviceverträgen mit externen Dienstleistern, Wartungsverträge, sowie Verträge für die regelmäßige Inspektion und Überprüfung der technischen Systeme.


Modernisierung                                    (§ 22 Abs. 2 WEGesetz)

Bestandsverbesserung ohne Reparaturanlass bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen.


Bauliche Veränderungen                       (§ 22 Abs. 1 WEGesetz)

alle sonstigen baulichen Veränderungen


Stammhandwerkerliste:

Die Erstellung einer Stammhandwerkerliste individuell für jedes Objekt in Zusammenarbeit mit der Eigentümergemeinschaft fällt die zeitaufwendige Suche nach geeigneten Anbietern. Diese Liste umfasst eine Auswahl von qualifizierten Handwerkern und Dienstleistern, die regelmäßig für Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten an einem Gebäude engagiert werden können und dient dazu, eine zuverlässige und effiziente Zusammenarbeit mit Handwerkern sicherzustellen.



Die technischen Gebäudeverwaltung umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten, die darauf abzielen, den ordnungsgemäßen Betrieb der technischen Systeme und Anlagen eines Gebäudes sicherzustellen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit anderen Bereichen wie dem Verwaltungsmanagement und dem Facility Management.

 

Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch weitere kostenpflichtige Zusatzleistungen an, wie z.B.:

  •  Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten
  • Durchführung der laufenden Instandhaltung und Instandsetzung des Objekts gemäß den Beschlüssen der Eigentümerversammlung
  • Laufende Überwachung des baulichen Zustands (ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter auf Rechnung des Hauseigentümergemeinschaft)
  • Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparatur- und Wartungsarbeiten (selbständige Vergabe bis zu einem vom Hauseigentümer festgelegten Auftragsvolumen, darüber hinaus in Abstimmung mit dem Hauseigentümer) unter Auswahl geeigneter Fachfirmen
  • Die Betreuung größerer Sanierungsmaßnahmen ab einem Auftragsvolumen von 10.000,00 €
  • Aufarbeitung von Wartungsrückstanden bzw. von Wartungsvorgängen aus Zeiträumen, in welchen Dritte das Amt des Verwalters innehatten.
  • Beschaffung fehlender bzw. unvollständiger Verwaltungsunterlagen